18.04.2018 |
Erweiterung des anspruchsberechtigten Personenkreises um die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilungen im Bereich des Entschädigungsfonds
Das Land Rheinland-Pfalz hat mit dem Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz und der Unfallkasse Rheinland-Pfalz eine Zusatzvereinbarung zur Kooperationsvereinbarung vom 6. Juni 2014 über Unterstützungsleistungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren in Rheinland-Pfalz abgeschlossen. Damit wird die finanzielle Unterstützung des von Herrn Minister Lewentz eingerichteten Entschädigungsfonds im Falle eines Gesundheitsschadens auch auf die Mitglieder der Alters- und Ehrenabteilung einer Freiwilligen Feuerwehr ausgeweitet, die an Einsätzen und Übungen teilnehmen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie im Downloadbereich unter der Rubrik Brandschutz/Rechtsgrundlagen.