CBRN-Schutz
Im Bereich der CBRN-Gefahrenabwehr zum Schutz der Bevölkerung vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Stoffen sind viele Dienststellen des Landes eingebunden; insbesondere sind dies:
- Ministerium des Innern undfür Sport (MdI)
- Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM)
- Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK)
CBRN Schutz versus ABC Schutz
(© Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe)


Aufgaben im CBRN Schutz
Zur Abwehr von Gefahren, die von gefährlichen Stoffen ausgehen, sind grundsätzlich die kommunalen Gebietskörperschaften zuständig, soweit keine spezialgesetzlichen Zuständigkeiten bestehen (z.B. Strahlenschutzvorsorgegesetz, Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz). Der Rahmen- Alarm- und Einsatzplan "Gefährliche Stoffe" RAEP-GS stellt dabei eine Planungshilfe dar, die anlagen- bzw. einsatzbezogen aufgestellt wurde und damit für Schadensfälle beim Transport gefährlicher Stoffe und Güter ebenso anwendbar ist wie bei Unfällen an stationären Anlagen, in denen gefährliche Stoffe gehandhabt werden.
Auf der Grundlage dieses Plans kann das zur wirksamen Gefahrenabwehr notwendige Ineinandergreifen der innerbetrieblichen Planung (Interner Gefahrenabwehrplan) des Anlagenbetreibers und die außerbetrieblichen Planungen (Externer Gefahrenabwehrplan) der Gefahrenabwehrbehörde entsprechend dem § 5a des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) erfolgen.
Darüber hinaus wurden den Aufgabenträgern Empfehlungen für die Ausbildung, Ausrüstung und taktische Regeln im CBRN-Einsatz (Gefahrstoffkonzept Rheinland-Pfalz) zur Verfügung gestellt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz(LfBK) bearbeiten folgende Themen:
- Katastrophenschutzplanung für die Umgebung der Kernkraftwerke
Hinweis: Gemäß § 24 des Brand und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) in Verbindung mit dem Landesgesetz zur Errichtung des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz hat der Präsident des Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK) hier die Einsatzleitung - Alarm- und Einsatzplanung Gefährliche Stoffe
- Rahmen- Alarm- und Einsatzplan Gefährliche Stoffe
- Gefahrstoffkonzept
- Alarm- und Einsatzplanung für die Umgebung von Anlagen mit besonderem Gefahrenpotential (Seveso-III-Betriebe, Vollzug des § 5a LBKG)
- Durchführung von Übungen
- Beratung und Unterstützung der Aufgabenträger (Alarm- und Einsatzplanung, Organisation und Ausstattung der Gefahrstoffzüge, Durchführung von Übungen)
Weitere Informationen zu den einzelnen Themengebieten in Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen erhalten Sie auf den nächsten Seiten sowie bei den Ansprechpartnern des Landesamts für Brand- und Katastrophenschutz (LfBK).
Landeseigenes Analysesystem
Die Berufsfeuerwehr Ludwigshafen betreibt im Auftrag des Landes Rheinland-Pfalz das Landesanalysensystem, das zur schnellen Identifikation und Quantifizierung von Gefahrstoffen in Boden, Wasser oder Luft eingesetzt werden kann. Das Land Rheinland-Pfalz stellt zu diesem Zweck die notwendigen technischen und finanziellen Mittel zur Verfügung. Die Leitung und der Einsatz erfolgen durch die Berufsfeuerwehr Ludwigshafen. Sie stellt das Bedienpersonal der Messgeräte, koordiniert die Fachberater/innen-Chemie, organisiert die Aus- und Fortbildung für das Bedienpersonal sowie die Fachberater/innen-Chemie und sorgt für die ordnungsgemäße Pflege und Wartung der Geräte.
Das Landesanalysensystem steht den Aufgabenträgern des Brand- und Katastrophenschutzes landesweit zur Verfügung, um Gefahrstoffe, die zum Beispiel bei Bränden oder Unfällen freigesetzt werden, zu identifizieren. In Kenntnis der vorhandenen gefährlichen Substanzen sind die Einsatzkräfte besser in der Lage, die Menschen und die Umwelt zu schützen. Das Landesanalysensystem kann auch im Zusammenhang mit der Bekämpfung und Ahndung von Umweltdelikten durch das Landeskriminalamt eingesetzt werden. Zur Bedienung des Analysesystems steht speziell ausgebildetes Fachpersonal rund um die Uhr zur Verfügung.
Informationsschrift zur Anpassung des CoMo 170 ZS
Durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) wurden den Landkreisen und kreisfreien Städten, Gerätewagen Dekontamination Personal, kurz GW Dekon P, zur Verfügung gestellt. Einen Bestandteil der Beladung stellen die Kontaminationsnachweisgeräte CoMo170 ZS dar. Die Programmierung der ZS-Variante führte, unter anderem durch die automatische Ermittlung der Nullrate, zu Rückfragen und Schwierigkeiten bei den Anwendern. In bestehender Abstimmung mit dem BBK empfiehlt die zuständige Fachabteilung des LfBK eine Änderung der Geräteprogrammierung, um die bekannten Hindernisse auszuräumen. Die Änderung soll bitte wie folgt durchgeführt werden:
Möglichkeit der Umstellung zwischen Brutto und Nettomessung
1) nachfolgend ist die aktuellste Version der Gerätesoftware herunter zu laden.
2) die Software ist auf einem Windows-PC zu installieren (ggf. vorher installierte Versionen der NUVIA Software sind vorab zu deinstallieren)
3) das CoMo 170 ZS ist mit dem PC zu verbinden und das neue Profil "ATF light" (Entspricht der vorherigen DekonP Version mit der "neuen" Funktion der Umschaltmöglichkeit zwischen Brutto und Nettomessung) ist auf das Gerät zu übertragen.
Die genauen Schritte sind in folgendem Video dargestellt: (YouTube Tutorial)
