Rechtsgrundlagen
Rechtliche Grundlage für eine umfassende und moderne Gefahrenabwehr ist das Landesgesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG). Darin ist unter anderem festgelegt, dass die Feuerwehren als Einrichtungen der Städte und Gemeinden die erforderlichen Maßnahmen treffen, um Brandgefahren und andere Gefahren vorzubeugen und abzuwehren. Das LBKG, welches erst im Jahre 2025 umfassend reformiert wurde, bildet somit das Rückgrat des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland- Pfalz. Mit der jüngsten Reform des LBKG wurden wichtige Neuerungen eingeführt wie z.B. die Verpflichtung Alarm- und Einsatzpläne vorzuhalten und Fortzuschreiben sowie die Benennung hauptamtlicher Brand- und Katastrophenschutzinspekteure und Inspekteurinnen.
Diese Anpassungen sind eine Konsequenz aus den Erfahrungen vergangener Großschadenslagen, insbesondere der Flutkatastrophe im Ahrtal, und stärken die Einsatzfähigkeit und Koordination im Katastrophenfall.
Weiterhin spezifiziert die Feuerwehrverordnung (FwVO), die sich ebenfalls in der Überarbeitung befindet, diese Aufgaben, indem Regelungen zur Organisation, Ausstattung und Ausbildung der Feuerwehren in Rheinland-Pfalz festgelegt werden.