Vorsorge für PrivathaushalteVorsorge für den Notfall

Unfälle und Naturereignisse sind Teil unseres Leben. Wir können nicht verhindern, dass sie
uns betreffen. Dabei gibt es nicht nur die großen Katastrophen, die ganze Regionen für eine lange Zeit betreffen. Die Geschehnisse reichen von Elementarereignissen wie Hochwasser oder Stürme über Großbrände hin zu Unfällen mit gefährlichen chemischen oder biologischen Stoffen. Doch jeder kann sich darauf vorbereiten, durch gezielte Vorsorge Risiken für
sich und seine Nächsten zu minimieren und sich so bestmöglich zu schützen.

Ein weiteres in jüngerer Vergangenheit immer wieder auftretendes Thema ist der großflächige und länger andauernde Stromausfall in ganz Deutschland. In einigen Fällen mussten die betroffenen Bürger nur über Stunden, in anderen allerdings über mehrere Tage ohne Strom und somit in der Folge ohne Heizung, Wasser und Kochmöglichkeit auskommen. Informationen zum Verhalten bei Stromausfall finden Sie hier.

Die Alarm- und Einsatzplanung aller im Katastrophenschutz tätigen Organisationen sind bemüht, der Bevölkerung schnellstmögliche Hilfe zu leisten. Es gibt aber auch immer wieder Situationen, in denen diese Dienste nicht überall sofort eingreifen können. In diesem Zusammenhang müssen sich die Menschen in unserem Land die Frage stellen, ob sie für den Fall der Fälle vorbereitet sind und sich und anderen in Notfällen auch selbst helfen können.

Das richtige Verhalten in solchen Situationen bezeichnet man als Selbstschutz.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat hierzu eine vorbeugende Notfallplanung (vgl. Hyperlinks) erstellt und die wichtigsten Themen (Notvorrat von Lebensmitteln, Trinkwasser und dem Inhalt einer Hausapotheke / Katastrophenschutz / Hochwassergefahren Unwetter / Rauchmelder und Feuerlöscher) darin erläutert.

Das BBK stellt die Broschüre und eine dazu gehörende Checkliste zum Download sowie weiteres Informationsmaterial im Servicebereich seiner Internetdarstellung zur Verfügung. Die Bürgerinnen und Bürger können sie auch bei der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen vor Ort unentgeltlich erhalten.