Durch die technischen und taktischen Veränderungen / Möglichkeiten der Gefahrenabwehr im Bereich Rettungsdienst sowie im Brand- und Katastrophenschutz - hier speziell durch das zu definierende Wechselwirken von Einsatzmitteln und Befehlsstellen sowie der zukünftigen landesweiten Vernetzung der Integrierten Leitstellen - müssen die Rahmenbedingungen eindeutig, überregional und möglichst umfassend novelliert werden.
Eine dieser Rahmenbedingungen stellt das nun überarbeitete Funkrufnahmenverzeichnis dar.
Nach umfangreicher Erörterung mit den betroffenen Dienststellen und den Kommunalen Spitzenverbänden geben wir das neue Funkrufnamenverzeichnis der nichtpolizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) - Stand Februar 2017 zur Umsetzung frei.
Das Funkrufnamenverzeichnis tritt zum 01.05.2017 in Kraft.
Alle erforderlichen Änderungen sind bis zum o.g. Zeitpunkt durchzuführen und mit der erstalarmierenden Stelle abzustimmen.
Die Inhalte des Konzeptes weichen partiell deutlich von den bisherigen Vorgaben der letzten Jahre ab. Nur so konnte dem notwendigen strategischen u. operativ-taktischen Umbruch mit neuer Technik und den damit verbundenen Herausforderungen Rechnung getragen werden.
Gleichsam fand eine Bereinigung veralteter Begrifflichkeiten, Verfahrensweisen und Konstrukte statt.
Es galt zudem, die Vielzahl der teils komplexen angrenzenden Vorgaben zu berücksichtigen und vorrangig mehrheitliche Anwendungen in der Masse zu ermöglichen. Kleinregionale und auch historisch bedingte Besonderheiten konnten deshalb nur sehr eingeschränkt Beachtung finden.