Gerätewart für allgemeine Feuerwehrausrüstung
Der Feuerwehrgerätewart ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Wartung, Prüfung und Instandhaltung der feuerwehrtechnischen Ausrüstung, Geräte, Fahrzeuge und sonstigen Ausstattungen der Feuerwehr. Ziel ist es, die Einsatzbereitschaft und Sicherheit der Feuerwehrtechnik jederzeit zu gewährleisten und den gesetzlichen sowie herstellerseitigen Vorgaben zu entsprechen.
Prüfungsgrundlage ist der DGUV Grundsatz 305 002 / Prüfgrundsätze für Ausrüstungen, Geräte und Fahrzeuge der Feuerwehr
Die Voraussetzungen werden im Rahmen des Lehrgangs "Feuerwehrgerätewart" an der Akademie des Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz Rheinland-Pfalz vermittelt.
Der Gerätewart hat sich regelmäßig über Neuerungen in Normen, Vorschriften und Herstellervorgaben zu informieren (z. B. DGUV Regelwerk, Feuerwehr-Dienstvorschriften, Herstellerschulungen).
Hierfür steht im BKS-Portal eine Lernplattform für Gerätewarte zur Verfügung, die alle relevanten Themen und aktuellen Neuerungen enthält.
Stand: 10.06.2025
