Alarm- und Einsatzplanung

Alarm- und Einsatzpläne (AEP) dienen dem strukturierten und koordinierten Vorgehen bei Gefahrenlagen. Sie legen Verantwortlichkeiten fest, planen Maßnahmen im Vorfeld und ermöglichen einen effektiven Ablauf im Ernstfall. So geben die Alarm- und Einsatzpläne der kreisfreien Städte, der Verbandsgemeinden, der verbandsfreien Gemeinden und der Landkreise konkrete Einsatzanweisungen für die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten vor. Ebenso hat das Land Rheinland-Pfalz eigene Alarm- und Einsatzpläne aufgestellt. 

Die sogenannten Rahmenalarm- und Einsatzpläne (RAEP) des Landes Rheinland-Pfalz können dabei als Empfehlung und Orientierung für verschiedene kommunalen Alarm- und Einsatzpläne dienen. Unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Sport wurden in der Vergangenheit solche Rahmenalarm- und Einsatzpläne für verschiedene, "allgemeine" Gefahrenlagen entwickelt.

So regelt der Rahmenalarm- und Einsatzplan „Hochwasser“ die Einteilung in fünf Alarmstufen, die Einbindung aller relevanten Kräfte und die koordinierte Gefahrenabwehr ja nach Bedrohungslage. Er dient als organisatorischer Leitfaden für effektive und schnelle Abläufe bei Hochwasserlagen. Ergänzt werden diese allgemeinen Alarm- und Einsatzpläne durch spezielle Planungen der Fachressorts, z.B. Umweltämtern und Wasserbehörden. 

Mit der Aufstellung von Alarm- und Einsatzplänen wird im Vorfeld definiert, wie im Ereignisfall zu verfahren ist.

  • Alarmabläufe festlegen
  • Anfahrtswege beschreiben
  • Übersichten und Karten erstellen
  • Information über Gebäude, deren Sicherheitseinrichtungen und verantwortliche Personen
  • Definition von Führungs- und Kommunikationsstruktur

Abgestimmt auf die örtlichen Verhältnisse führt dies zu einer einheitlichen Planung auf allen Verwaltungsebenen.