Feuerwehr RLP in Zahlen
Gemäß §13, LBKG haben die kommunalen Aufgabenträger zur bedarfsgerechten, zweckmäßigen, wirtschaftlichen und sparsamen Planung und Durchführung ihrer Aufgaben im Brandschutz und in der allgemeinen Hilfe Daten über Einsätze der Feuerwehren sowie anderer Einrichtungen und Einheiten der allgemeinen Hilfe sowie Angaben über Aufbau, Ausrüstung und personelle Zusammensetzung nach Vorgaben des Landes bereitzustellen
Die Statistik dient dazu, langfristig Strategien zur Verbesserung des Brandschutzes, der allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes zu entwickeln.