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Werkfeuerwehren in Rheinland-Pfalz - Bürgerinformation

Was sind Werkfeuerwehren?

Werkfeuerwehren sind private Feuerwehren, die von Unternehmen und Betrieben eingerichtet werden, um den besonderen Brandschutz- und Gefahrenabwehranforderungen ihrer Anlagen gerecht zu werden. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzsystems in Rheinland-Pfalz und ergänzen die öffentlichen Feuerwehren.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für Werkfeuerwehren in Rheinland-Pfalz finden sich im:

  • Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)
  • § 12 LBKG regelt speziell die Werkfeuerwehren

Wann müssen Werkfeuerwehren eingerichtet werden?

Betriebe müssen eine Werkfeuerwehr einrichten, wenn:

  • Besondere Brand- oder Explosionsgefahren bestehen
  • Bei einem Brand erhebliche Sach- oder Umweltschäden drohen
  • Die Rettung von Personen besondere Anforderungen stellt
  • Die öffentliche Feuerwehr nicht rechtzeitig oder mit ausreichenden Mitteln eingreifen kann

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) kann die Einrichtung einer Werkfeuerwehr anordnen.

Aufgaben der Werkfeuerwehren

Primäre Aufgaben im Betrieb:

  • Vorbeugender Brandschutz durch regelmäßige Kontrollen und Beratung
  • Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden und Großbränden
  • Technische Hilfeleistung bei Unfällen und Havarien
  • Umweltschutz bei Gefahrstoffaustritten
  • Menschenrettung aus Gefahrenbereichen
  • Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes

Unterstützung der öffentlichen Feuerwehr:

  • Werkfeuerwehren können zur Unterstützung der kommunalen Feuerwehren herangezogen werden
  • Bei Großschadenslagen leisten sie überörtliche Hilfe
  • Spezialgerät und Fachwissen stehen auch außerhalb des Betriebs zur Verfügung

Rechte der Werkfeuerwehren

  • Hoheitliche Befugnisse bei Einsätzen außerhalb des Betriebsgeländes (wenn angefordert)
  • Weisungsbefugnis gegenüber Betriebsangehörigen im Gefahrenfall
  • Zutrittsrecht zu allen Betriebsbereichen zur Gefahrenabwehr
  • Unfallversicherungsschutz bei Einsätzen

Pflichten der Werkfeuerwehren

Gegenüber dem Betrieb:

  • Ständige Einsatzbereitschaft während der Betriebszeiten
  • Regelmäßige Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte
  • Wartung und Pflege der Ausrüstung
  • Dokumentation aller Einsätze und Übungen

Gegenüber den Aufsichtsbehörden:

  • Nachweis der Leistungsfähigkeit
  • Meldung von besonderen Vorkommnissen
  • Zusammenarbeit mit der öffentlichen Feuerwehr
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben

Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger

Vorteile für die Allgemeinheit:

  • Erhöhte Sicherheit in der Umgebung von Industriebetrieben
  • Schnelle Erstmaßnahmen bei Unfällen und Bränden
  • Spezialkenntnisse über betriebsspezifische Gefahren
  • Entlastung der kommunalen Feuerwehren
  • Zusätzliche Ressourcen bei Großschadenslagen

Was Bürger wissen sollten:

  • Werkfeuerwehren sind primär für ihren Betrieb zuständig
  • Bei Notfällen außerhalb des Betriebs: Immer 112 wählen!
  • Die Leitstelle entscheidet über den Einsatz von Werkfeuerwehren
  • Werkfeuerwehren arbeiten eng mit öffentlichen Feuerwehren zusammen

Beispiele für Werkfeuerwehren in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz gibt es Werkfeuerwehren bei:

  • Chemischen Industrie (z.B. BASF in Ludwigshafen)
  • Raffinerien und Tanklager
  • Großen Produktionsbetrieben
  • Flughäfen
  • Militärischen Einrichtungen

Qualifikation und Ausbildung

Werkfeuerwehrangehörige müssen:

  • Eine feuerwehrtechnische Grundausbildung absolvieren
  • Regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen
  • Betriebsspezifische Kenntnisse erwerben
  • Mindestens den Ausbildungsstand der Freiwilligen Feuerwehr erreichen

Kosten und Finanzierung

  • Die Kosten für Einrichtung und Unterhalt trägt der Betrieb
  • Bei Einsätzen außerhalb des Betriebs können Kosten erstattet werden
  • Die Allgemeinheit profitiert ohne direkte Kosten

Kontakt und weitere Informationen

Bei Fragen zu Werkfeuerwehren in Ihrer Region wenden Sie sich an:

  • Ihre örtliche Feuerwehr
  • Die Kreisverwaltung
  • Das Landesamt für Brand- und Katatastrophenschutz in Rheinland-Pfalz

Wichtig: Im Notfall immer die 112 wählen - die Leitstelle koordiniert alle verfügbaren Einsatzkräfte, einschließlich der Werkfeuerwehren!


Diese Information dient der allgemeinen Orientierung. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die geltenden Gesetze und Verordnungen.

Gruppeneinstellung
Öffentlich (Sichtbar im Internet)