
Werkfeuerwehren in Rheinland-Pfalz - Bürgerinformation
Was sind Werkfeuerwehren?
Werkfeuerwehren sind private Feuerwehren, die von Unternehmen und Betrieben eingerichtet werden, um den besonderen Brandschutz- und Gefahrenabwehranforderungen ihrer Anlagen gerecht zu werden. Sie sind ein wichtiger Bestandteil des Brandschutzsystems in Rheinland-Pfalz und ergänzen die öffentlichen Feuerwehren.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für Werkfeuerwehren in Rheinland-Pfalz finden sich im:
- Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG)
- § 12 LBKG regelt speziell die Werkfeuerwehren
Wann müssen Werkfeuerwehren eingerichtet werden?
Betriebe müssen eine Werkfeuerwehr einrichten, wenn:
- Besondere Brand- oder Explosionsgefahren bestehen
- Bei einem Brand erhebliche Sach- oder Umweltschäden drohen
- Die Rettung von Personen besondere Anforderungen stellt
- Die öffentliche Feuerwehr nicht rechtzeitig oder mit ausreichenden Mitteln eingreifen kann
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) kann die Einrichtung einer Werkfeuerwehr anordnen.
Aufgaben der Werkfeuerwehren
Primäre Aufgaben im Betrieb:
- Vorbeugender Brandschutz durch regelmäßige Kontrollen und Beratung
- Brandbekämpfung bei Entstehungsbränden und Großbränden
- Technische Hilfeleistung bei Unfällen und Havarien
- Umweltschutz bei Gefahrstoffaustritten
- Menschenrettung aus Gefahrenbereichen
- Erste Hilfe bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes
Unterstützung der öffentlichen Feuerwehr:
- Werkfeuerwehren können zur Unterstützung der kommunalen Feuerwehren herangezogen werden
- Bei Großschadenslagen leisten sie überörtliche Hilfe
- Spezialgerät und Fachwissen stehen auch außerhalb des Betriebs zur Verfügung
Rechte der Werkfeuerwehren
- Hoheitliche Befugnisse bei Einsätzen außerhalb des Betriebsgeländes (wenn angefordert)
- Weisungsbefugnis gegenüber Betriebsangehörigen im Gefahrenfall
- Zutrittsrecht zu allen Betriebsbereichen zur Gefahrenabwehr
- Unfallversicherungsschutz bei Einsätzen
Pflichten der Werkfeuerwehren
Gegenüber dem Betrieb:
- Ständige Einsatzbereitschaft während der Betriebszeiten
- Regelmäßige Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte
- Wartung und Pflege der Ausrüstung
- Dokumentation aller Einsätze und Übungen
Gegenüber den Aufsichtsbehörden:
- Nachweis der Leistungsfähigkeit
- Meldung von besonderen Vorkommnissen
- Zusammenarbeit mit der öffentlichen Feuerwehr
- Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben
Bedeutung für Bürgerinnen und Bürger
Vorteile für die Allgemeinheit:
- Erhöhte Sicherheit in der Umgebung von Industriebetrieben
- Schnelle Erstmaßnahmen bei Unfällen und Bränden
- Spezialkenntnisse über betriebsspezifische Gefahren
- Entlastung der kommunalen Feuerwehren
- Zusätzliche Ressourcen bei Großschadenslagen
Was Bürger wissen sollten:
- Werkfeuerwehren sind primär für ihren Betrieb zuständig
- Bei Notfällen außerhalb des Betriebs: Immer 112 wählen!
- Die Leitstelle entscheidet über den Einsatz von Werkfeuerwehren
- Werkfeuerwehren arbeiten eng mit öffentlichen Feuerwehren zusammen
Beispiele für Werkfeuerwehren in Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz gibt es Werkfeuerwehren bei:
- Chemischen Industrie (z.B. BASF in Ludwigshafen)
- Raffinerien und Tanklager
- Großen Produktionsbetrieben
- Flughäfen
- Militärischen Einrichtungen
Qualifikation und Ausbildung
Werkfeuerwehrangehörige müssen:
- Eine feuerwehrtechnische Grundausbildung absolvieren
- Regelmäßig an Fortbildungen teilnehmen
- Betriebsspezifische Kenntnisse erwerben
- Mindestens den Ausbildungsstand der Freiwilligen Feuerwehr erreichen
Kosten und Finanzierung
- Die Kosten für Einrichtung und Unterhalt trägt der Betrieb
- Bei Einsätzen außerhalb des Betriebs können Kosten erstattet werden
- Die Allgemeinheit profitiert ohne direkte Kosten
Kontakt und weitere Informationen
Bei Fragen zu Werkfeuerwehren in Ihrer Region wenden Sie sich an:
- Ihre örtliche Feuerwehr
- Die Kreisverwaltung
- Das Landesamt für Brand- und Katatastrophenschutz in Rheinland-Pfalz
Wichtig: Im Notfall immer die 112 wählen - die Leitstelle koordiniert alle verfügbaren Einsatzkräfte, einschließlich der Werkfeuerwehren!
Diese Information dient der allgemeinen Orientierung. Rechtlich verbindlich sind ausschließlich die geltenden Gesetze und Verordnungen.